Allgemeines
Diese Bestimmungen gelten für alle Kundengeschäfte der Rolladen AG, soweit keine besonderen vertraglichen Abmachungen getroffen werden.
Ergänzend finden die Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes SIA, die SIA-Norm 118 sowie die SIA-Norm 342 (oder deren Nachfolger) Anwendung.
Für die technische Ausführung (z.B. Materialbeschaffenheit) und die verwendeten Begriffe (z.B. Armlänge bei Gelenkarmmarkiesen) sind die technischen Datenblätter der gewählten Produkte massgebend. bezüglich der Produkteigenschaften (z.B. Wartung, Pflege, Witterungsverhältnisse etc.) gelten die jeweiligen Hinweise in den Merkblättern, namentlich
Diese Merkblätter finden Sie auf der Homepage, www.rolladenag.ch unter der Rubrik Wissenswertes. Auch die betreffenden technischen Datenblätter der Produkte können auf unserer Homepage eingesehen werden. Fehlende oder ergänzende Informationen können Sie direkt über unsere E-Mail Adresse, mail@rolladenag.ch oder telefonisch unter der Telefonnummer 061 302 08 30 bestellen.
Unsere Leistungen / Preise
Der Leistungsumfang ergibt sich aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung. Ab Datum unseres Angebotes oder unserer Auftragsbestätigung sind unsere Preise gültig für eine Produktion innert 6 Monaten.
Die Rolladen AG sichert die Verwendung hochwertiger Materialien und eine einwandfreie Verarbeitung nach dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden stand der Technik zu. Die vereinbarten Fristen und Termine beginnen zu laufen, wenn uns alle von Ihnen, für die Fabrikation nötigen Entscheide wie Produkt, Spezifikation sowie die Farbe bzw. das Stoffdesign schriftlich vorliegen und das Ausmass örtlich von uns vorgenommen werden konnte.
Die Garantie im Sinne einer Gewährleistung beträgt ab Rechnungsdatum zwei Jahre. Mängel und Fehler sind sofort nach der Entdeckung uns unter der Telefonnummer 061 302 08 30 zu melden.
Ihre Leistung
Für die Montage und Garantieleistung ermöglichen Sie uns den ungehinderten Zugang zum Montageort. Dies bedeutet, dass allfällige Gerüstkosten und Hilfsmittel für einen ungehinderten Zugang zu Ihren Lasten gehen.
Sie verpflichten sich zu rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des vereinbarten bzw. aufgrund des definitiven Ausmasses festgesetzten Preises. Barrückbehalte sind nicht zulässig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behalten wir uns die Geltendmachung eines Verzugszinses sowie weiteren Schadens vor.
Das von Ihnen unterzeichnete oder mündlich bestellte Angebot gilt als Anerkennung des vereinbarten Preises (Art. 82 SchKG).
Gerichtsstandsvereinbarung
Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Rolladen AG im Kanton Basel-Landschaft ausschliesslich zuständig.
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Wichtige Produktinformationen
Adresse
Rolladen AG
Jurastrasse 4
4142 Münchenstein
Tel 061 302 08 30
Fax 061 302 08 32
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